Anrechnung von Studienleistungen
Anrechnung der Seminarmodule
Wenn Sie bereits an einer deutschsprachigen Universität mit dem Bachelor- oder Master-Studium zu Sinologie oder Chinawissenschaft angefangen haben und nun Ihren Studienort nach Bonn gewechselt haben, können die bereits absolvierten Studienleistungen (teilweise) als Module an der Universität Bonn anerkannt werden.
Für die Anerkennung der Seminarmodule aus anderen deutschsprachigen Universitäten wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Kauz unter:
Nassestr. 2, Raum 1.007
Sprechstunde: Do, 12 - 13 Uhr
Anrechnung der Sprachmodule
Wenn Sie an einer inländischen oder ausländischen Universität Chinesisch länger als ein Semester und mit mindestens 8 Stunden in der Woche studiert haben, können Ihre Chinesischkenntnisse auch als Sprachmodule an der Universität Bonn anerkannt werden.
Für die Anrechnung der Sprachmodule wenden Sie sich bitte an Frau Dr. Cui unter:
Nassestr. 2, Raum 1.008
Sprechstunde: Mi, 14.30 -15.30 Uhr
Für beide Anrechnungen sollten die folgenden Unterlagen bei den Dozenten eingereicht werden:
- Studienzeugnisse mit Notenübersicht
- Nachweise für Lehrmaterialien
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Anrechnungsformulare des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät (den offiziellen Leitfaden der Universität finden Sie hier3)
Wenn Sie bereits an einer deutschsprachigen Universität mit dem Bachelor- oder Master-Studium zu Sinologie oder Chinawissenschaft angefangen haben und nun Ihren Studienort nach Bonn gewechselt haben, können die bereits absolvierten Studienleistungen (teilweise) als Module an der Universität Bonn anerkannt werden.
Für die Anerkennung der Seminarmodule aus anderen deutschsprachigen Universitäten wenden Sie sich bitte an Herrn Prof. Dr. Kauz unter:
Wenn Sie an einer inländischen oder ausländischen Universität Chinesisch länger als ein Semester und mit mindestens 8 Stunden in der Woche studiert haben, können Ihre Chinesischkenntnisse auch als Sprachmodule an der Universität Bonn anerkannt werden.
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Studienzeugnisse mit Notenübersicht
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Nachweise für Lehrmaterialien
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Anrechnungsformulare des Prüfungsamtes der Philosophischen Fakultät (den offiziellen Leitfaden der Universität finden Sie hier3)
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass für die Begutachtung von Abschlussarbeiten bestimmte Bearbeitungsfristen vorgesehen sind (6 Wochen bei BA-Arbeiten, 8 Wochen bei MA-Arbeiten). Von Nachfragen zum Stand der Bearbeitung während der Bearbeitungsfrist bitten wir abzusehen. Sollte ein Gutachter für längere Zeit erkranken, wenden Sie sich nach Ablauf der Bearbeitungsfrist bitte an das Prüfungsamt, damit gegebenenfalls ein neuer Gutachter beauftragt werden kann.
Empfehlungsschreiben und Gutachten für Stipendienanträge kann nur erstellen, wer Sie näher kennt. Wenden Sie sich daher nur an Dozenten, bei denen Sie eine nennenswerte Zahl von Lehrveranstaltungen besucht haben, bzw. an die Betreuer Ihrer Abschlussarbeiten. Die minimale Bearbeitungszeit für Empfehlungsschreiben und Gutachten für Stipendienanträge beträgt zwei Wochen. Voraussetzung für die Bearbeitung ist, dass dem Gutachter Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen inklusive Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen, Notenspiegel und Ausschreibung bzw. Studiengangs- oder Programmbeschreibung vorliegen. Beachten Sie, dass die Abfassung von Empfehlungsschreiben und Gutachten für Stipendienanträge eine Kulanzleistung ist.
Anfragen für Gutachten sind ausschließlich an das Sekretariat zu richten unter Angabe des gewünschten Gutachters.