Universität Bonn

Abteilung für Asiatische und Islamische Kunstgeschichte

M.A. Asienwissenschaften: Schwerpunkt Kunstgeschichte in Asien und im Orient

Seit dem WS 2012/13 wird als Teil des allgemeinen MA-Studiengangs Asienwissenschaften der Studienschwerpunkt „Kunstgeschichte in Asien und im Orient“ angeboten. 

Der Schwerpunkt „Kunstgeschichte in Asien und im Orient“ besteht aus einem Pflichtbereich sowie zwei Wahlpflichtbereichen (WP I und WP II). Die Lehrveranstaltungen sollen im Lauf der ersten drei Semester des Masterstudiengangs absolviert werden, wobei das 3. Semester für ein Studium, ein Praktikum und/oder ein Personal Project mit Forschung im Ausland genutzt werden kann. Das 4. Semester ist der Abfassung der Masterarbeit vorbehalten. Insgesamt müssen 120 LP erworben werden, die sich aus 9 Modulen und der MA-Arbeit zusammen setzen.

Zu den Pflichtveranstaltungen gehören die Module „Religious Art in Asia and the Orient“ (AIK 1) sowie die zwei Module „Cross-cultural Perspectives in Asian and Oriental Art“ (AIK 2) und „Struktur und Raum in Asien und im Orient“ (AIK 3). Es gibt keine Teilnahmevoraussetzungen für diese Module. AIK 1 kann in jedem WS, also im 1. oder 3. Semester belegt werden. AIK 2 und AIK 3 können in jedem SoSe, also im 2. oder 4. Semester belegt werden. Die MA-Arbeit muss im Schwerpunktfach geschrieben werden. Wir empfehlen nachdrücklich, das 4. Sem. ausschließlich für die MA-Arbeit freizuhalten und die 3 Pflichtmodule im 1. und 2. Semester zu absolvieren.

Zusätzlich müssen Studierende zwei weitere Module aus den sechs im Wahlpflichtbereich I angebotenen Modulen wählen.

Von den sechs zur Wahl stehenden Modulen werden die zwei Module „Praxismodul: Kunst in Asien und im Orient” (AIK 4) und  „Personal Project: Eigenständige Forschung in Asien und im Orient” (AIK 5) von der Abteilung für Asiatische und Islamische Kunstgeschichte selbst angebotenen.

  • Im Praxismodul (AIK 4) absolvieren die Studierenden ein Praktikum oder eine praxisbezogene Tätigkeit in einem Museum oder einer Galerie, bei einer Kultureinrichtung (z.B. UNESCO), einem Verlag, Radio- oder Fernsehsender, oder in einem Forschungsprojekt. Abhängig vom Praktikumsplatz bzw. einer relevanten praxisbezogenen Tätigkeit vertiefen die Studierenden forschungsorientiertes kunsthistorisches Wissen ihres Interessensbereiches, interkulturelle Kompetenzen und erwerben fachübergreifende berufsrelevante Qualifikationen und soft skills.
  • Das Wahlpflichtelement Personal Project (AIK 5) umfasst die Verfassung einer eigenständigen Studienarbeit, bei der die Studierenden nach Interessenslage und nach Absprache mit dem/r Betreuer/in aus dem gesamten Bereich und allen Gattungen der asiatischen und orientalischen Kunstgeschichte forschungsorientiert ein Thema unter verschiedenen Gesichtspunkten bearbeiten.

Darüber hinaus stehen im Wahlpflichtbereich I vier weitere Module zur Wahl, die von der Abteilung Kunstgeschichte des Instituts für Kunstgeschichte und Archäologie angeboten werden. Diese können in jedem Semester belegt werden:

  • 3. Modul: Aufbaumodul Gattungen und Medien
  • 4. Modul: Kunsthistorische Systematik und Kritik
  • 5. Modul: Aufbaumodul Praxisfelder der Forschung
  • 6. Modul: Aufbaumodul Kunstgeschichte der Moderne

Es besteht ein Kooperationsvertrag zwischen den beiden Abteilungen. Für die Beschreibung der 4 Importmodule der Abteilung Kunstgeschichte vgl. den Modulplan der Abteilung.

Im Wahlpflichtbereich II können die Studierenden aus dem gesamten Angebot des IOA wählen. Sie können eine weitere asiatische oder orientalische Sprache erlernen bzw. bereits im BA erworbene Sprachkenntnisse vertiefen. Im Einzelfall bitte den Modulturnus und individuelle Zulassungsvoraussetzungen beachten.

Bewerbungen zum Studiengang sind zum Wintersemester möglich. Ob ein Studiengang aktuell zulassungsbeschränkt ist, entnehmen Sie bitte den Seiten der Universität. Hier finden Sie auch weitere Informationen, z.B. zu den Bewerbungsfristen und zur Einschreibung.

Der Master-Schwerpunkt richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die als Zugangsvoraussetzung einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweisen, zu dessen Erwerb Module aus dem Bereich Asienwissenschaften im Umfang von mindestens 36 LP absolviert wurden; dies umfasst auch Sprachmodule einer asiatischen oder orientalischen Sprache. Der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss muss mindestens mit der Note 3,0 abgeschlossen worden sein.

Es werden Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) dringend empfohlen.

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Fachstudienberatung

Eric Ebelt, M.A.

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53113 Bonn

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